Der XV. Artikel. Von Kirchenordnungen.

Von Kirchenordnungen, von Menschen gemacht, lehrt man diejenigen halten, so ohne Suende moegen gehalten werden und zum Frieden, zu guter Ordnung in der Kirche dienen, als gewisse
Feier, Feste und dergleichen. Doch geschieht Unterricht dabei,
dass man die Gewissen nicht damit beschweren soll, als sei solch
Ding noetig zur Seligkeit. Darueber wird gelehrt, dass alle
Satzungen und Traditionen, von Menschen dazu gemacht, dass man dadurch Gott versoehne und Gnade verdiene, dem Evangelio und der
Lehre vom Glauben an Christum entgegen sind; derhalben seien
Klostergeluebde und andere Tradtitionen von Unterschied der
Speise, Tage usw., dadurch man bemeint Gnade zu verdienen und fuer Suenden genugzutun, untuechtig und wider das Evangelium.